Die Gründe für die Beauftragung eines Gutachtens sind vielfältig. Geht es um den reinen Verkauf. Geht es um die genaue Wertermittlung, speziell auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder zur Vorlage für das Finanzamt, werden ausschließlich nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt. Dies dient der Rechtssicherheit.
Folgende Gründe zur Beauftragung einer Wertermittlung sind die häufigsten:
- Kauf und Verkauf
- Erbschaften und Schenkungen
- Ehescheidungen
- Vermögensaufstellung und Portfoliobewertungen (bei Kauf und Verkauf)
- Vermögensauseinandersetzungen
- Zwangsversteigerungen
- Vormundschaftsangelegenheiten
- Steuerliche Zwecke aller Art
- Enteignungen
- Städtebauliche Sanierungen und Bodenordnungen
- Versicherungsangelegenheiten
- Finanzierungen und Beleihungen
- Ermittlungen von Rechten und Belastungen eines Grundstücks, z. B. Baulasten, Überbau, Wohnungs-, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
- Bewertung von grundstücksgleichen Rechten wie z. B. Erbbaurechten